AUßERUNTERRICHTLICHE VERANSTALTUNGEN
Jedes Schuljahr finden bis zu zwei eintägige außerunterrichtliche Veranstaltungen statt. Dazu gehören Wander- und Exkursionstage, die zum außerschulischen Lernen dienen sollen.
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind in folgendem Rahmen möglich und sind teil des Schulcurriculums:
Klasse 5: | Pädagogische Freizeiten bis zu drei Tagen |
Klasse 6: | Schullandheimaufenthalt bis zu 7 Tagen |
Klasse 8: | Pädagogische Freizeiten bis zu drei Tagen |
Klasse 8/9/10: | Sprachbegegnungen und -erkundungen |
Klasse 10: | Berufsorientierung an Gymnasien (BOGY) |
Jgst. 1: | Studienfahrten bis zu 7 Tagen |
Hinzu Sondermaßnahmen wie Lerngänge, Betriebserkundigungen und fachbezogene Exkursionen – insgesamt sind bis zu drei Unterrichtstage pro Schuljahr und Klasse möglich.
Folgende Grundsätze gelten bei den Fahrten:
- Durch Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern darf der Sinn der Maßnahme nicht gefährdet werden.
- Die Veranstaltungen müssen vom Schulleiter genehmigt werden. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht die Gewähr bieten, dass sie sich an die notwendigen Regelungen halten, werden mit Zustimmung des Schulleiters von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Zahl der begleitenden Lehrkräfte richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (für je 20 Schüler eine Lehrkraft).
- Prüfung, Konfirmation, Firmung usw. und deren Vorbereitung haben Vorrang vor außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
- Die außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind rechtzeitig mit den Eltern bzw. den Elternvertretern zu besprechen.
- Es gelten die Vorgaben der jeweiligen Verwaltungsvorschrift.