DIE SCHULE SIND WIR – REGELN AM MPG
(verabschiedet in der Schulkonferenz vom 02.02.2009,
aktualisiert in der Schulkonferenz vom 01. Juni 2016)
Regeln für unser Zusammenleben
Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich viele Menschen unterschiedlichen Alters begegnen. Es ist deshalb notwendig, dass sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das Hauspersonal gegenseitige Achtung entgegen bringen und dass Regeln eingehalten werden.
1. Verhalten im Schulhaus
- Das Schulhaus und die Klassenzimmer sind zwischen 7.20 Uhr und 17.30 Uhr zugänglich. Fachräume und Turnhallen dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin betreten werden.
- Schülerinnen und Schüler verhalten sich grundsätzlich so, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird.
- Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit dem Läuten in ihr Klassenzimmer und verhalten sich ruhig. Sie legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Sollte fünf Minuten nach dem Läuten der Lehrer oder die Lehrerin nicht erschienen sein, so meldet dies der Klassensprecher/ die Klassensprecherin auf der Direktion. - Zu spät kommende Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich bei dem unterrichtenden Lehrer bzw. der Lehrerin.
- Wir alle erwarten, dass unser Eigentum pfleglich behandelt wird. Deshalb gehen wir sorgsam mit dem Eigentum anderer um:
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- Handys und Smartphones müssen mit Betreten des Schulgeländes während des Unterrichts ausgeschaltet sein und dürfen im gesamten Schulbereich nur während der Mittagspause (13.15-14.15 Uhr) und in Notfällen benutzt werden. In der Mensa ist die Nutzung generell verboten.
- Die Schule ist ein Ort der Kommunikation. Deshalb ist das Tragen und Benutzen von Musikabspiel-geräten wie z.B. MP3-Playern und anderen elektronischen Spielgeräten auf dem gesamten Schul-gelände verboten; ausgenommen von dieser Regelung ist die Mittagspause.
- Essen und Trinken ist während des Unterrichts ohne ausdrückliche Genehmigung des Lehrers/ der Lehrerin untersagt.
- Angemessene Kleidung halten wir für selbstverständlich.
2. Pausenordnung
- Pausen sind zur Erholung aller da. Nach der zweiten und vierten Stunde verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 das Schulhaus. Aus Sicherheitsgründen müssen die Eingänge frei bleiben.
- Der Aufenthaltsbereich für die großen Pausen erstreckt sich auf den Schulhof, begrenzt durch das Schulgebäude, den Schulgarten, die Eichelgartenhalle, die Hecke an der Grenze des Schulgrund-stückes und die Straße "Kuhlager-Seele".
In Regen- und Kältepausen können die Schüler auf den Gängen bleiben. Schülerinnen und Schüler, die nicht nach Hause gehen, dürfen aus versicherungs-technischen Gründen während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen. - Auch während der Pausen achtet jeder auf Sauberkeit im Haus und auf dem Schulgelände.
3. Gesundheit und Umweltschutz
- Das Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände nicht gestattet. Bei schulischen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
- Alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten.
Bei schulischen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen. - Mit Energie gehen wir äußerst sparsam um. Die Klassenordner sind für sinnvollen Energieeinsatz in den Klassenzimmern verantwortlich. Sie achten auf regelmäßiges, aber kurzzeitiges Lüften, schalten bei Verlassen des Klassenzimmers das Licht aus und schließen Fenster und Türen.
4. Sicherheit
- Das Verlassen des Schulgeländes ist wegen der Aufsichtspflicht der Schule grundsätzlich nicht gestattet. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Erlaubnis das Schulgelände verlassen.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit unfallversichert. Darum ist es notwendig, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen von der Schulleitung genehmigt werden. Bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg ist die Schulleitung über das Sekretariat zu verständigen.
- Für Alarm gelten klare Regelungen. Das Schulgebäude muss auf dem angegebenen Fluchtweg verlassen werden.
Die Schülerinnen und Schüler befolgen strikt die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung, der Feuerwehr und der Polizei. - Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf den vorgesehenen Plätzen möglich. Das Abstellen, das Ein- und Ausfahren muss so umsichtig geschehen, dass niemand gefährdet wird.
5. Besondere Regelungen
- Wird in der Kursstufe eine Klausur geschrieben und ist ein Schüler verhindert, dann muss die Schule am gleichen Tag vor der Klausur darüber informiert werden.
- Kann eine Schülerin/ ein Schüler nicht am Sportunterricht teilnehmen, entscheidet die Sportlehrerin/ der Sportlehrer, ob die Schülerin/ der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein muss. Bei längerer Verhinderung ist der Sportlehrerin/ dem Sportlehrer ein ärztliches Attest vorzulegen.
6. Regeln für die Schülermitverantwortung
- Der Schülermitverantwortung (SMV) kommt im schulischen Leben ein hoher Stellenwert zu. Ihre Arbeit wird deshalb von der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern und dem Sekretariat unterstützt.
- Die SMV darf Mitteilungen an die Schülerinnen und Schüler in einem Verkündbuch und durch Aushang am Schwarzen Brett ohne vorherige Prüfung bekannt machen. Die Mitteilungen sind mit Unterschrift und Datum zu versehen.
- Werbung, Handel und Verkauf können im Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet werden.
Schluss
Die Schulordnung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres in jeder Klasse altersgerecht besprochen. Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung können so immer wieder berücksichtigt werden.
Das Schulgesetz ist übergeordneter Bestandteil dieser Hausordnung.